AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Chasa Vaidum - Samnaun

Die Miete beginnt und endet normalerweise an einem Samstag. Die Wohnung steht am Ankunftstag ab 16.00 Uhr zur Übernahme bereit. Überzählige, nicht angemeldete Personen werden vom Vermieter abgewiesen.

Am Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 10.00 Uhr zu räumen.

Eine Anzahlung von 20% des Mietpreises wird sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig; die definitive Reservation wird erst nach erfolgtem Zahlungseingang gültig. Die Restzahlung ist mindestens zehn Tage vor Mietbeginn fällig. Ist die Restzahlung am Anreisetag noch nicht auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben, hat der Mieter ohne Mahnung eine Bearbeitungsgebühr (Pönale) von 6 % des noch offenen Restbetrages zu zahlen. Der Vermieter akzeptiert nur Zahlungen in Schweizer Franken CHF.

Im Mietpreis inbegriffen sind: möblierte Wohnung (inkl. Bettwäsche, Handtücher und Küchentücher), Heizung, Strom, Warmwasser, Radio, SAT-TV, Internetanschluss, Sauna-Benutzung, Parkplatz. Die Preise verstehen sich inkl. 3,8% MWST (Kurtaxe ohne MWST).

Kann der Mieter die Miete nicht antreten, so hat er dieses dem Vermieter möglichst frühzeitig anzumelden. Annulliert der Mieter seine Ferien und wird kein Ersatzmieter gefunden, so bleibt er zu folgender Bezahlung des Mietzinses verpflichtet:

- weniger als 1 Monat vor Mietbeginn: 100 %
- weniger als 2 Monate vor Mietbeginn: 75 %
- weniger als 3 Monate vor Mietbeginn: 50 %
- weniger als 4 Monate vor Mietbeginn: 25 %

Der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung wird empfohlen.

Weitere Regelungen:

Während des Ferienaufenthaltes steht dem Mieter das Recht zu, die gesamte Wohnung einschliesslich Mobiliar, Bett-, Bad- und Küchenwäsche sowie Gebrauchsgegenstände gemäss Inventarliste zu benutzen. Fehlende oder defekte Gegenstände müssen sofort gemeldet werden.

Fehlende Gegenstände sowie Beschädigungen am Mietobjekt (inkl. Inventar) werden bei Rückgabe der Wohnung in Rechnung gestellt.

Im Interesse der übrigen Mitbewohner ist der Vermieter ermächtigt, Mieter, welche die Bestimmungen der Hausordnung grob verletzen, unter Kostenfolge zum unverzüglichen Verlassen des Hauses aufzufordern. 

Im Übrigen gelten für beide Parteien die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über die Miete
(OR Art. 253-274).

Gerichtsstand ist Samnaun/Schweiz

gültig ab Juli 2023

Stephanie Jenal - Botschafterin des Chasa Vaidum